Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arendt Handwerk & Schweißtechnik GbR
§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Arendt Handwerk & Schweißtechnik GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2. Vertragsabschluss
Grundlage unserer Leistungen ist das jeweilige Angebot in Verbindung mit diesen AGB.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung,
Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp), oder
Beginn der Ausführung der Arbeiten.
Bei mündlicher oder telefonischer Beauftragung gelten diese AGB als vereinbart, sofern der Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten auf deren Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (z. B. über unsere Website oder durch Zusendung).
§ 3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der sonstigen getroffenen Vereinbarung.
Leistungen können auch auf Grundlage einer mündlichen oder telefonischen Absprache ausgeführt werden. In diesem Fall gilt der tatsächlich vereinbarte und ausgeführte Leistungsumfang als Vertragsinhalt.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
Baustelleneinrichtung (inkl. An- und Abtransport von Werkzeugen, Einrichtung des Arbeitsplatzes, Bereitstellung von Betriebsmitteln) wird gesondert berechnet.
Schweißarbeiten sowie Rüstzeiten, Bereitstellung und Nutzung der Schweißgeräte und Verbrauchsmaterialien werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz oder ab einer Auftragssumme von 500 € eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Die Anzahlung beträgt in der Regel bis zu 40 % der vereinbarten Auftragssumme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei umfangreichen oder länger andauernden Arbeiten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.
Die Ausführung der Arbeiten kann von der Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Mit Abnahme der Leistung wird die Schlusszahlung fällig.
Maßgeblich für die Abrechnung ist das vor Ort ermittelte Aufmaß sowie der tatsächliche Material- und Arbeitsaufwand.
§ 5. Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag dient als unverbindliche Kalkulationsgrundlage und wird mit 50,00 € berechnet. Übliche Abweichungen bis zu 15 % der veranschlagten Gesamtsumme gelten als vereinbart. Der für die Erstellung berechnete Betrag wird bei Auftragserteilung vollständig angerechnet, andernfalls in Rechnung gestellt. Sollten im Rahmen der Ausführung zusätzliche oder unvorhersehbare Leistungen erforderlich werden, die zu einer wesentlichen Kostenänderung führen, informieren wir den Auftraggeber vor deren Durchführung.
§ 6. Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
der Auftraggeber die Fertigstellung bestätigt oder
die Leistung ohne wesentliche Mängel in Gebrauch genommen wird.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
Verzögerungen aufgrund von:
Lieferengpässen,
höherer Gewalt,
witterungsbedingten Einflüssen,
behördlichen Anordnungen
verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§ 8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
die Baustelle frei zugänglich ist,
Strom- und ggf. Wasseranschlüsse bereitgestellt werden,
notwendige Genehmigungen vorliegen.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB.
Die Gewährleistungsfrist beträgt:
bei Bauleistungen 5 Jahre,
bei sonstigen Werkleistungen 2 Jahre.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung.
§ 10. Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird erteilt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere individuell angefertigte Metallkonstruktionen, Sonderanfertigungen und Maßarbeiten.
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Dies gilt insbesondere bei dringenden Reparatur- oder Notfalleinsätzen (z. B. zur Schadensabwehr).
§ 12. Materialpreisänderungen
Sollten sich zwischen Vertragsschluss und Ausführung, sofern dieser Zeitraum mehr als 3 Monate beträgt, die Materialpreise nachweislich um mehr als 10 % erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung des vereinbarten Preises vor. Die Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Materialkosten tatsächlich erhöhen.
§ 13. Handwerksrechtliche Zulassungspflicht
Soweit im Rahmen der Beauftragung Tätigkeiten ausgeführt werden, die gemäß der Handwerksordnung (HwO) zulassungspflichtig sind, insbesondere Schweiß- und Metallbauarbeiten, erfolgen diese ausschließlich unter Aufsicht und fachlicher Verantwortung des Auftraggebers oder eines von diesem benannten, entsprechend zugelassenen Handwerksbetriebes.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften, technischer Normen (z. B. DIN EN 1090) sowie für die handwerksrechtliche Zulässigkeit der Ausführung.
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten ausschließlich nach Weisung und unter fachlicher Anleitung aus und übernimmt keine eigenverantwortliche handwerksrechtliche Betriebsführung im Sinne der HwO.
§ 14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
