AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Arendt Handwerk & Schweißtechnik GbR

 

§ 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Arendt Handwerk & Schweißtechnik GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. 

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

§ 2. Vertragsabschluss

Grundlage unserer Leistungen ist das jeweilige Angebot in Verbindung mit diesen AGB.

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Auftragsbestätigung,

Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp), oder

Beginn der Ausführung der Arbeiten.

Bei mündlicher oder telefonischer Beauftragung gelten diese AGB als vereinbart, sofern der Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten auf deren Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (z. B. über unsere Website oder durch Zusendung).

 

§ 3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der sonstigen getroffenen Vereinbarung.

Leistungen können auch auf Grundlage einer mündlichen oder telefonischen Absprache ausgeführt werden. In diesem Fall gilt der tatsächlich vereinbarte und ausgeführte Leistungsumfang als Vertragsinhalt.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

Baustelleneinrichtung (inkl. An- und Abtransport von Werkzeugen, Einrichtung des Arbeitsplatzes, Bereitstellung von Betriebsmitteln) wird gesondert berechnet.

Schweißarbeiten sowie Rüstzeiten, Bereitstellung und Nutzung der Schweißgeräte und Verbrauchsmaterialien werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz oder ab einer Auftragssumme von 500 € eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

Die Anzahlung beträgt in der Regel bis zu 40 % der vereinbarten Auftragssumme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei umfangreichen oder länger andauernden Arbeiten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.

Die Ausführung der Arbeiten kann von der Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Mit Abnahme der Leistung wird die Schlusszahlung fällig.

Maßgeblich für die Abrechnung ist das vor Ort ermittelte Aufmaß sowie der tatsächliche Material- und Arbeitsaufwand.

Arbeitszeiten werden je nach Leistungsart mit einer Mindestarbeitszeit von 0,5 bis 2 Stunden berechnet. Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung in 15- oder 30-Minuten-Schritten gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Angebrochene Zeiteinheiten werden auf die nächste volle Abrechnungseinheit aufgerundet.

Aktuell gelten folgende Mindestabrechnungen gemäß Leistungsbeschreibung:

Handwerkerleistungen/Winterdienstleistungen: 0,5 Std.,

Schweiß- und Metallarbeiten: 1,0 Std.,

Schweiß- und Metallarbeiten für SHK-Firmen: 2,0 Std.

 

§ 5. Kostenvoranschlag
 

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Für aufwendige Kostenvoranschläge, technische Ausarbeitungen oder Vor-Ort-Termine kann eine Pauschale von 50,00 €
berechnet werden. Diese wird bei Auftragserteilung vollständig angerechnet.
Übliche Abweichungen bis zu 15 % der veranschlagten Gesamtsumme gelten aufgrund tatsächlichen Material-, Zeit- oder
Arbeitsaufwands als vereinbart.
Werden während der Ausführung zusätzliche oder unvorhersehbare Leistungen erforderlich, die zu einer wesentlichen
Kostenänderung führen, wird der Auftraggeber vor Durchführung informiert.
 

§ 6. Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

der Auftraggeber die Fertigstellung bestätigt oder

die Leistung ohne wesentliche Mängel in Gebrauch genommen wird.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
 

§ 7. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

Verzögerungen aufgrund von:

Lieferengpässen,

höherer Gewalt,

witterungsbedingten Einflüssen,

behördlichen Anordnungen
verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

 

§ 8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

die Baustelle frei zugänglich ist,

Strom- und ggf. Wasseranschlüsse bereitgestellt werden,

notwendige Genehmigungen vorliegen.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

§ 9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB.

Die Gewährleistungsfrist beträgt:

bei Bauleistungen 5 Jahre,

bei sonstigen Werkleistungen 2 Jahre.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nacherfüllung.

 

§ 10. Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 11. Materialpreisänderungen

Sollten sich zwischen Vertragsschluss und Ausführung, sofern dieser Zeitraum mehr als 3 Monate beträgt, die Materialpreise nachweislich um mehr als 10 % erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung des vereinbarten Preises vor. Die Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Materialkosten tatsächlich erhöhen.

 

§ 12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird erteilt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere individuell angefertigte Metallkonstruktionen, Sonderanfertigungen und Maßarbeiten.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Dies gilt insbesondere bei dringenden Reparatur- oder Notfalleinsätzen (z. B. zur Schadensabwehr).

 

§ 13. Handwerksrechtliche Ausführung

Der Auftragnehmer ist ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen und berechtigt, die angebotenen handwerklichen Leistungen eigenverantwortlich auszuführen.

Die Ausführung der Leistungen erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, insbesondere DIN EN 1090, soweit anwendbar).

Der Auftragnehmer übernimmt die fachgerechte und eigenverantwortliche Durchführung der beauftragten Arbeiten im Rahmen seines eingetragenen Handwerks.

Statisch relevante, genehmigungspflichtige oder prüfpflichtige Konstruktionen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Sofern Leistungen beauftragt werden, die nicht vom Umfang der Eintragung erfasst sind, behält sich der Auftragnehmer vor, hierfür entsprechend qualifizierte und zugelassene Fachbetriebe einzusetzen oder die Ausführung abzulehnen.

 

§ 14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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